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7 Kernpunkte der Palliativ-Care

Kernpunkte des Selbstverständnisses von Palliativ-Care


1. Im Mittelpunkt der Hospiz- und Palliativarbeit stehen der schwerstkranke und sterbende Mensch jeden Alters und die ihm Nahestehenden. Beide benötigen die gleiche Aufmerksamkeit. Soll heißen, das nicht nur der sterbende Mensch versorgt wird, sondern auch die Angehörigen und Freunde Beachtung und Einbeziehung in die Arbeit des Palliativ Care benötigen. Ganz besonders werden hier die Belange von Kindern berücksichtigt.

2. Die Hospizbewegung betrachtet das menschliche Leben von seinem Beginn bis zum Tod als Ganzes. Sterben ist Leben – Leben vor dem Tod. Im Mittelpunkt steht die Würde des Menschen und der Erhalt größtmöglicher Autonomie. Hierfür ist die Voraussetzung die weitgehende Linderung von Schmerzen und Symptomen schwerster lebensbeendender Erkrankungen. Dafür sorgt die palliativärztliche und palliativpflegerische Versorgung. Ebenso dazu gehört eine psychosoziale und spirituelle Begleitung der Betroffenen und Angehörigen. Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbsttötung wird bei dieser Grundidee ausgeschlossen.

3. Sterben zu Hause oder in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, ist die vorrangige Zielperspektive der Hospizarbeit. Hierzu gehört der Ausbau ambulanter Strukturen, enge Zusammenarbeit von unterschiedlichen Professionen, sowie Ehrenamtlichen. Diese sind sogar eine Voraussetzung, um solche Strukturen auszubauen. Wenn eine Versorgung zuhause nicht mehr möglich ist, gibt es Alternativen in Form von Hospizen und Palliativstationen.

4. Die Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung in ihren vielfältigen Gestaltungsformen sind damit wesentliche Bausteine im bestehenden Gesundheits- und Sozialsystem. Diese ermöglichen in enger Kooperation mit den anderen Diensten und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystem eine kontinuierliche Versorgung sterbender Menschen. Ganz wichtig hierbei ist hierbei eine entsprechende Absicherung im sozialen Leistungsrecht.

5. Zur Hospiz- und Palliativarbeit gehört als Kernelement, der Dienst von Ehrenamtlichen. Diese leisten einen unverzichtbaren Beitrag der Betroffenen und der ihnen Nahestehenden am Leben des Gemeinwesens und tragen damit bei, die Hospizidee in der Gesellschaft weiter zu verankern.

6. Schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen, die der Versorgung und Begleitung bedürfen, brauchen professionelle Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team, dem Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger, Sozialarbeiter und Ehrenamtliche angehören sollten. Dafür benötigen sie spezielle Kenntnisse und auch Erfahrungen in der medizinischen, pflegerischen, sozialen und spirituellen Begleitung und Versorgung.

7. Zur Sterbebegleitung gehört im notwendigen Umfang auch die Trauerbegleitung. Zur umfassenden Arbeit eines Palliativ-Care-Teams ist die Trauerbegleitung ein fester Bestandteil. Sowohl die Pflegekräfte, die Seelsorger oder Ehrenamtliche können hier für die Angehörigen und Freunde zur Verfügung stehen. Dies geschieht sinnvollerweise in speziell dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, in dem für alle Beteiligten ein Rückzugsort der Ruhe vorhanden ist.